Zahlungsinformationen fĂźr Kursangebote

Bitte beachten Sie: Die Kursgebßhr wird fßr das jeweilige Quartal fällig und muss unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme in voller HÜhe bezahlt werden. Fßr die Teilnahme an mehreren Kursen wird die Gebßhr fßr jeden einzelnen Kurs fällig. Bei Ausfall bzw. Absage einzelner Termine wird die Kursgebßhr vom Verein anteilig erstattet.

Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)

Die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erhalten Sie beim jeweiligen Übungsleiter des Kurses. Für jeden Kurs und jedes Quartal muss eine Einmallastschrift unterschrieben zu folgenden Terminen abgegeben werden:
– Ende Januar fĂźr Kurse des 1. Quartals
– Ende April fĂźr Kurse des 2. Quartals
– Ende Juli fĂźr Kurse des 3. Quartals
– Ende Oktober fĂźr Kurse des 4. Quartals
Die Abgabe erfolgt wahlweise beim Kursleiter oder in der Geschäftsstelle.

Vereinsmitglieder

Kursbeiträge von Vereinsmitgliedern werden je nach Ihrem Beitragszahlungsintervall zusammen mit dem Beitrag oder mit separater Einmallastschrift eingezogen.

Nicht-Mitglieder

Die Kursgebßhr von Nicht-Mitgliedern wird nach Erhalt der Einzugsermächtigung per Lastschrift eingezogen.

Fehlende SEPA-Mandate

Bei Nicht-Einhaltung der Abgabefristen fĂźr das SEPA-Mandat erfolgt eine Erinnerung sowie nachfolgend ggf. eine Rechnungsstellung mit einer MahngebĂźhr.