Zahlungsinformationen für Kursangebote

Bitte beachten Sie: Die Kursgebühr wird für das jeweilige Quartal fällig und muss unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme in voller Höhe bezahlt werden. Für die Teilnahme an mehreren Kursen wird die Gebühr für jeden einzelnen Kurs fällig. Bei Ausfall bzw. Absage einzelner Termine wird die Kursgebühr vom Verein anteilig erstattet.

Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)

Die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erhalten Sie beim jeweiligen Übungsleiter des Kurses. Für jeden Kurs und jedes Quartal muss eine Einmallastschrift unterschrieben zu folgenden Terminen abgegeben werden:
– Ende Januar für Kurse des 1. Quartals
– Ende April für Kurse des 2. Quartals
– Ende Juli für Kurse des 3. Quartals
– Ende Oktober für Kurse des 4. Quartals
Die Abgabe erfolgt wahlweise beim Kursleiter oder in der Geschäftsstelle.

Vereinsmitglieder

Kursbeiträge von Vereinsmitgliedern werden je nach Ihrem Beitragszahlungsintervall zusammen mit dem Beitrag oder mit separater Einmallastschrift eingezogen.

Nicht-Mitglieder

Die Kursgebühr von Nicht-Mitgliedern wird nach Erhalt der Einzugsermächtigung per Lastschrift eingezogen.

Fehlende SEPA-Mandate

Bei Nicht-Einhaltung der Abgabefristen für das SEPA-Mandat erfolgt eine Erinnerung sowie nachfolgend ggf. eine Rechnungsstellung mit einer Mahngebühr.