Zahlungsinformationen fĂŒr Kursangebote
Bitte beachten Sie: Die KursgebĂŒhr wird fĂŒr das jeweilige Quartal fĂ€llig und muss unabhĂ€ngig von der tatsĂ€chlichen Teilnahme in voller Höhe bezahlt werden. FĂŒr die Teilnahme an mehreren Kursen wird die GebĂŒhr fĂŒr jeden einzelnen Kurs fĂ€llig. Bei Ausfall bzw. Absage einzelner Termine wird die KursgebĂŒhr vom Verein anteilig erstattet.
EinzugsermÀchtigung (SEPA-Mandat)
Die EinzugsermĂ€chtigung (SEPA-Mandat) erhalten Sie beim jeweiligen Ăbungsleiter des Kurses. FĂŒr jeden Kurs und jedes Quartal muss eine Einmallastschrift unterschrieben zu folgenden Terminen abgegeben werden:
– Ende Januar fĂŒr Kurse des 1. Quartals
– Ende April fĂŒr Kurse des 2. Quartals
– Ende Juli fĂŒr Kurse des 3. Quartals
– Ende Oktober fĂŒr Kurse des 4. Quartals
Die Abgabe erfolgt wahlweise beim Kursleiter oder in der GeschÀftsstelle.
Vereinsmitglieder
KursbeitrÀge von Vereinsmitgliedern werden je nach Ihrem Beitragszahlungsintervall zusammen mit dem Beitrag oder mit separater Einmallastschrift eingezogen.
Nicht-Mitglieder
Die KursgebĂŒhr von Nicht-Mitgliedern wird nach Erhalt der EinzugsermĂ€chtigung per Lastschrift eingezogen.
Fehlende SEPA-Mandate
Bei Nicht-Einhaltung der Abgabefristen fĂŒr das SEPA-Mandat erfolgt eine Erinnerung sowie nachfolgend ggf. eine Rechnungsstellung mit einer MahngebĂŒhr.